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Teilnahmebedingungen Abstimmung "Stille Stars der Vereine im Hegau"

Teilnahmebedingungen Abstimmung

Die Teilnahme an der Online-Abstimmung der SÜDKURIER Medienhaus GmbH ist kostenlos und richtet sich ausschließlich nach diesen Teilnahmebedingungen.

2)
Ablauf der Abstimmung
Die Dauer der Abstimmung erstreckt sich vom 4.12.2023 bis zum 10.12.2023. Innerhalb dieses Zeitraums haben die Nutzer online und telefonisch die Möglichkeit eine Stimme für ihren Favoriten abzugeben.

3)
Teilnahmeberechtigte
Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die volljährig sind. Die Angaben zur Person müssen der Wahrheit entsprechen und können bei Missbrauch zum Ausschluss des Teilnehmers (stimmabgebende Person) führen. Für die Richtigkeit der auszufüllenden Daten ist ausschließlich der Teilnehmer verantwortlich. Auf Anforderung hat der Teilnehmer die Richtigkeit dieser Angaben zweifelsfrei nachzuweisen.

4)
Teilnahme

Die Teilnahme an der Online-Abstimmung ist kostenlos. Die Teilnahme ist nur innerhalb des Teilnahmezeitraums möglich. Es ist nur eine einmalige Stimmabgabe möglich. Nach Teilnahmeschluss eingehende Beiträge werden bei der Auswertung nicht berücksichtigt. Der Teilnehmer versichert, dass die von ihm eingegebene E-Mail richtig und ausschließlich ihm zugänglich ist. Um an der Abstimmung teilzunehmen, ist ein Abstimmen zu mindestens einer der aufgeführten Personen, sowie die Eingabe einer validen E-Mail-Adresse notwendig.

Mit der Teilnahme erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Sie über Angebote, Sonderaktionen und Neuigkeiten der SÜDKURIER GmbH per E-Mail informieren. Auch ohne Werbeeinwilligung können Sie am Voting und dem Gewinnspiel durch einen Anruf unter der Telefonnummer 01379/ 370 500 61 teilnehmen. Der Anruf kostet Sie 0,50 €. Bitte sprechen Sie den Namen der Person auf den Anrufbeantworter.

5)
Gewinn, Benachrichtigung und Übermittlung des Gewinns

Die Gewinner sind mit der Veröffentlichung des Namens sowie eines Fotos von sich, in den vom SÜDKURIER Medienhaus genutzten Werbemedien einverstanden. Dies schließt die Bekanntgabe des Gewinners auf der jeweiligen Webseite und Social Media Plattform mit ein.

Unter allen Abstimmenden werden 1x2 Tickets für den Europa Park Rust verlost. Die Ermittlung der Gewinner erfolgt nach Teilnahmeschluss.

6)
Ausschluss von der Teilnahme
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, über den in Ziff. 3 genannten Personenkreis hinaus, weitere Personen von der Teilnahme auszuschließen, sofern ein Ausschluss sachlich begründet ist.

7)
Beendigung der Abstimmung
Der Veranstalter behält sich ausdrücklich vor, die Abstimmung ohne vorherige Ankündigung und ohne Mitteilung von Gründen zu beenden. Dies gilt insbesondere für jegliche Gründe, die einen planmäßigen Ablauf der Abstimmung stören oder verhindern würden.

8)
Datenschutzhinweis:
Die SÜDKURIER GmbH verarbeitet Ihre Daten gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Abwicklung des Votings des Vereinswettbewerbs Eventkonzepte. Mit Ihrer Einwilligung verarbeiten wir Ihre Daten gem. Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO für werbliche Zwecke für Angebote, Sonderaktionen und Neuigkeiten der SÜDKURIER GmbH per E-Mail. Ihre Daten werden nicht an Dritte weitergeleitet. Diese Einwilligung können Sie jederzeit widerrufen. Den Widerruf richten Sie bitte bevorzugt per E-Mail an datenschutz@suedkurier.de oder schriftlich an die verantwortliche Stelle. Ausführliches zur Informationspflicht und zum Datenschutz finden Sie unter www.suedkurier.de/datenschutz. Verantwortliche Stelle ist die SÜDKURIER GmbH, Max-Stromeyer-Str. 178, 78467 Konstanz. Sie haben ein Auskunftsrecht (Art. 15 DSGVO), Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO), Widerspruchsrecht (Art. 21 DSGVO), Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO), Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO). Bei Anfragen dieser Art, wenden Sie sich bitte an datenschutz@suedkurier.de

9)

Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit dieser Teilnahmebedingungen im Übrigen nicht berührt. Statt der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige gesetzlich zulässige Regelung, die dem in der unwirksamen Bestimmung zum Ausdruck gekommenen Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für den Fall des Vorliegens einer Regelungslücke in diesen Teilnahmebedingungen.