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Teilnahmebedingungen & Datenschutzhinweis

Sommergewinnspiel

Teilnahmebedingungen und Datenschutzhinweis
Die Teilnahme am Sommergewinnspiel des SÜDKURIER Medienhaus GmbH ist an der Bestellung des Abo-Abonnements in Wert von 3 € für 3 Monate geknüpft und richtet sich ausschließlich nach diesen Teilnahmebedingungen.

1) Gegenstand des Gewinnspiels
Der SÜDKURIER verlost in der Woche nach Ende des Gewinnspiels am 27.08.23 unter allen teilnehmenden Bestellern des 3-Monate-Abo-Angebots SÜDKURIER Online für einmalig 3 Euro , 2 x 1 Hotelscheck "NATÜRLICH URLAUB". Dieses Angebot beinhaltet eine Übernachtung in einem der ausgewählten NATÜRLICH URLAUB-Hotels mit Full-Service-Buchung. Der Gewinn gilt für 2 Personen und beinhaltet ein Doppelzimmer sowie ein Frühstück. Der Gewinner erhält einen zusätzlichen Wertgutschein im Wert von 30 Euro welcher nach Belieben für Restaurant- und Hotelleistungen genutzt werden kann. Zudem ist es möglich, aus etwa 80 NATÜRLICH URLAUB-Hotels ein Hotel auswählen. Durch die Ausgleichung der durchschnittlichen CO2-Menge eines Hotelscheck-Aufenthalts über eine Klimaschutzorganisation, wird eine klimaneutrale Reise ermöglicht.

Außerdem verlost der SÜDKURIER 4 x 2 Tickets für den Freizeitpark CONNY-LAND in Lipperswil. Die Tickets sind bis Saisonende 2024 gültig.

2) Ablauf des Gewinnspiels

Die Dauer des Gewinnspiels erstreckt sich vom 15.08.2023 bis zum 27.08.2023. Innerhalb dieses Zeitraums erhalten die Abo-Besteller online die Möglichkeit durch ihre Abo-Bestellung am Gewinnspiel automatisch teilzunehmen. Teilnahmeberechtigt sind alle Personen, die unter Ziff. 3 aufgeführt sind. Die Gewinnermittlung des Gewinnspiels erfolgt innerhalb von 5 Tagen nach Ende der Abstimmung. Die 6 Gewinner werden schriftlich per Email benachrichtigt.

3) Teilnahmeberechtigte
Teilnahmeberechtigt sind natürliche und volljährige Personen, die ihren Wohnsitz in Deutschland und in der Schweiz und das 3 Euro SÜDKURIER Online Angebot bestellt haben. Die Angaben zur Person müssen der Wahrheit entsprechen und können bei Missbrauch zum Ausschluss des Teilnehmers (stimmabgebende Person) führen. Für die Richtigkeit der auszufüllenden Daten ist ausschließlich der Teilnehmer verantwortlich. Auf Anforderung hat der Teilnehmer die Richtigkeit dieser Angaben zweifelsfrei nachzuweisen.

4) Datenschutzhinweis

Verantwortliche Stelle ist die Südkurier GmbH Medienhaus, Max-Stromeyer-Straße 178, 78467 Konstanz.

Die SÜDKURIER GmbH verarbeitet Ihre Daten gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Vertragserfüllung und zur Abwicklung des Gewinnspiel, sowie gem.

Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO zur Kundenbetreuung und sofern Sie eingewilligt haben oder wir gesetzlich dazu

berechtigt sind für werbliche Zwecke per E-Mail oder Post. Ihre Daten werden nicht an Dritte weitergeleitet. Sie können der werblichen Nutzung Ihrer Daten jederzeit widersprechen. Den Widerspruch richten Sie bitte bevorzugt per E-Mail an datenschutz@suedkurier.de oder schriftlich an die verantwortliche Stelle.

Sie haben zudem ein Auskunftsrecht (Art. 15 DSGVO), Recht auf Berichtigung (Art. 16

DSGVO), Widerspruchsrecht (Art. 21 DSGVO), Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO), Recht auf

Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO), ein Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde Ihres Bundeslandes.

Bei Anfragen dieser Art, wenden Sie sich bitte an datenschutz@suedkurier.de. Weitere Informationen

erhalten Sie unter: www.suedkurier.de/datenschutz

 

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5) Ausschluss von der Teilnahme
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, über den in Ziff. 3 genannten Personenkreis hinaus, weitere Personen von der Teilnahme auszuschließen, sofern ein Ausschluss sachlich begründet ist.

6) Beendigung der Abstimmung
Der Veranstalter behält sich ausdrücklich vor, das Gewinnspiel ohne vorherige Ankündigung und ohne Mitteilung von Gründen zu beenden. Dies gilt insbesondere für jegliche Gründe, die einen planmäßigen Ablauf der Abstimmung stören oder verhindern würden.

7) Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit dieser Teilnahmebedingungen im Übrigen nicht berührt. Statt der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige gesetzlich zulässige Regelung, die dem in der unwirksamen Bestimmung zum Ausdruck gekommenen Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für den Fall des Vorliegens einer Regelungslücke in diesen Teilnahmebedingungen