Teilnahmebedingungen & Datenschutzhinweis
"80 Jahre SÜDKURIER"-Jubiläumsgewinnspiel
Teilnahmebedingungen und Datenschutzhinweis
Die Teilnahme am Jubiläumsgewinnspiel ist kostenlos und richtet sich ausschließlich nach diesen Teilnahmebedingungen.
1) Gegenstand des Gewinnspiels
Der SÜDKURIER verlost im Laufe des Jubiläumsjahres vom 15.01.2025 bis zum 29.12.2025 80 Preise. Die Teilnahme erfolgt ausschließlich über die Registrierung im Online-Formular unter 80.suedkurier.de/gewinnspiel-teilnahme oder über die Teilnahme am Jubiläum-Bilderpaare-Spiel unter www.gewinnspiele.suedkurier.de/skbrame/?aktion=Jubiläum-Bilderpaare. Über die Registrierung landet der Teilnehmer sowohl im Lostopf der monatlichen Gewinnziehungen sowie des unter www.80.suedkurier.de/preise gelisteten Jahresjackpots.
Sämtliche Details zu den Preisen können unter 80.suedkurier.de/preise eingesehen werden. Eine Barauszahlung der Gewinne ist nicht möglich.
2) Ablauf des Gewinnspiels
Die Dauer des Gewinnspiels erstreckt sich vom 15.01.2025 bis zum 29.12.2025 Innerhalb dieses Zeitraums erhalten Teilnehmer die Möglichkeit durch ihre Registrierung Monatspreise oder einen Jackpotpreis zu gewinnen. Teilnahmeberechtigt sind alle Personen, die unter Ziff. 3 aufgeführt sind. Die Gewinnermittlung der Monatspreise erfolgt am jeweils letzten Freitags des gegenwärtigen Monats. Die Gewinnermittlung der Monatspreise für den Monat Dezember sowie des großen Jahresjackpots erfolgt am 29.12.2025. Die Gewinner werden schriftlich per Email benachrichtigt.
3) Teilnahmeberechtigte
Teilnahmeberechtigt sind natürliche und volljährige Personen, die ihren Wohnsitz in Deutschland und in der Schweiz haben und den Registrierungsprozess vollumfänglich abgeschlossen haben. Die Angaben zur Person müssen der Wahrheit entsprechen und können bei Missbrauch zum Ausschluss des Teilnehmers (stimmabgebende Person) führen. Für die Richtigkeit der auszufüllenden Daten ist ausschließlich der Teilnehmer verantwortlich. Auf Anforderung hat der Teilnehmer die Richtigkeit dieser Angaben zweifelsfrei nachzuweisen.
4) Datenschutzhinweis
Verantwortliche Stelle ist die Südkurier GmbH Medienhaus, Max-Stromeyer-Straße 178, 78467 Konstanz.
Die SÜDKURIER GmbH verarbeitet Ihre Daten gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Vertragserfüllung und zur Abwicklung des Gewinnspiel, sowie gem.
Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO zur Kundenbetreuung und sofern Sie eingewilligt haben oder wir gesetzlich dazu
berechtigt sind für werbliche Zwecke per E-Mail oder Post. Ihre Daten werden nicht an Dritte weitergeleitet. Sie können der werblichen Nutzung Ihrer Daten jederzeit widersprechen. Den Widerspruch richten Sie bitte bevorzugt per E-Mail an datenschutz@suedkurier.de oder schriftlich an die verantwortliche Stelle.
Sie haben zudem ein Auskunftsrecht (Art. 15 DSGVO), Recht auf Berichtigung (Art. 16
DSGVO), Widerspruchsrecht (Art. 21 DSGVO), Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO), Recht auf
Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO), ein Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde Ihres Bundeslandes.
Bei Anfragen dieser Art, wenden Sie sich bitte an datenschutz@suedkurier.de. Weitere Informationen
erhalten Sie unter: www.suedkurier.de/datenschutz
5) Ausschluss von der Teilnahme
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, über den in Ziff. 3 genannten Personenkreis hinaus, weitere Personen von der Teilnahme auszuschließen, sofern ein Ausschluss sachlich begründet ist.
6) Beendigung der Abstimmung
Der Veranstalter behält sich ausdrücklich vor, das Gewinnspiel ohne vorherige Ankündigung und ohne Mitteilung von Gründen zu beenden. Dies gilt insbesondere für jegliche Gründe, die einen planmäßigen Ablauf der Abstimmung stören oder verhindern würden.
7) Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit dieser Teilnahmebedingungen im Übrigen nicht berührt. Statt der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige gesetzlich zulässige Regelung, die dem in der unwirksamen Bestimmung zum Ausdruck gekommenen Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für den Fall des Vorliegens einer Regelungslücke in diesen Teilnahmebedingungen