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Teilnahmebedingungen & Datenschutzhinweis SÜDKURIER Ostermemory

Zum Ostermemory

Teilnahmebedingungen und Datenschutzhinweis
Die Teilnahme am Ostermemory der SÜDKURIER Medienhaus GmbH ist kostenlos und richtet sich ausschließlich nach diesen Teilnahmebedingungen.

1) Gegenstand des Gewinnspiels
Der SÜDKURIER verlost vom 14.03.2024 bis einschließlich 01.04.2024 unter allen teilnehmenden Nutzern ein kostenloses Bundle-Abonnement sowie 3x4 Tickets für das Ravensburger Spieleland.

Der Preis eines kostenlosen Bundle-Abonnement richtet sich ausschließlich an Neukunden. Bestandskunden sind für diese Gewinnausschüttung ausgeschlossen. Das Bundle-Abonnement hat eine Laufzeit von 2 Jahren und beinhaltet den uneingeschränkten Zugriff auf die digitale Ausgabe des SÜDKURIER sowie ein neues iPad.

2) Ablauf des Gewinnspiels

Die Dauer des Gewinnspiels erstreckt sich vom 14.03.2024 bis einschließlich dem 01.04.2024 Innerhalb dieses Zeitraums erhalten Nutzer online die Möglichkeit durch Angabe ihrer E-Mail-Adresse am Gewinnspiel teilzunehmen. Teilnahmeberechtigt sind alle Personen, die unter Ziff. 3 aufgeführt sind. Die Teilnahme ist kostenlos. Ein SÜDKURIER-Abonnement wird nicht benötigt. Das mehrmalige Teilnehmen ist nicht möglich. Die Gewinnermittlung des Gewinnspiels erfolgt innerhalb von 14 Tagen nach Ende der Abstimmung. Die 4 Gewinner werden schriftlich per Email benachrichtigt.

Auch ohne Werbeeinwilligung können Sie am Gewinnspiel durch einen Anruf unter der Telefonnummer 01379/ 370 500 31 teilnehmen. Bitte nennen Sie das Lösungswort „Ostern“. Die 4 Gewinner werden unter den Teilnehmern ausgelost und per E-Mail vom SÜDKURIER benachrichtigt. Eine Barauszahlung des Gewinns ist nicht möglich. Der Gewinn ist nicht übertragbar. Der Veranstalter des Gewinnspiels ist SÜDKURIER GmbH, Medienhaus, Max-Stromeyer-Str. 178, 78467 Konstanz. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

3) Teilnahmeberechtigte
Teilnahmeberechtigt sind natürliche und volljährige Personen, die ihren Wohnsitz in Deutschland, Österreich und in der Schweiz haben. Um am Gewinnspiel (s. Ziff. 2 1. Phase) vom 14.03.2024 bis zum 01.04.2024 teilzunehmen, ist die Eingabe einer validen E-Mail-Adresse notwendig. Die Angaben zur Person müssen der Wahrheit entsprechen und können bei Missbrauch zum Ausschluss des Teilnehmers (stimmabgebende Person) führen. Für die Richtigkeit der auszufüllenden Daten ist ausschließlich der Teilnehmer verantwortlich. Auf Anforderung hat der Teilnehmer die Richtigkeit dieser Angaben zweifelsfrei nachzuweisen.

4) Datenschutzhinweis

Mit Ihrer Einwilligung verarbeiten wir Ihre Daten gem. Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO für werbliche Zwecke für Angebote rund ums Abonnement. Ihre Daten werden nicht an Dritte weitergeleitet. Mit der Online-Teilnahme am Gewinnspiel willigen Sie ein, per E-Mail über Angebote, Sonderaktionen und Neuigkeiten der SÜDKURIER GmbH informiert zu werden. Diese Einwilligung kann jederzeit per E-Mail an datenschutz@suedkurier.de oder schriftlich bei der verantwortlichen Stelle widerrufen werden. Die SÜDKURIER GmbH verarbeitet Ihre Daten gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Abwicklung des Gewinnspiels und gemäß Art. 6 Abs. 1 lit a, sofern Sie eingewilligt haben, für werbliche Zwecke. Ausführliche Informationen zum Datenschutz und Ihren Rechten finden Sie unter www.suedkurier.de/datenschutz. Verantwortliche Stelle ist die SÜDKURIER GmbH, Max-Stromeyer-Str. 178, 78467 Konstanz.

5) Ausschluss von der Teilnahme
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, über den in Ziff. 3 genannten Personenkreis hinaus, weitere Personen von der Teilnahme auszuschließen, sofern ein Ausschluss sachlich begründet ist.

6) Beendigung der Abstimmung
Der Veranstalter behält sich ausdrücklich vor, das Gewinnspiel ohne vorherige Ankündigung und ohne Mitteilung von Gründen zu beenden. Dies gilt insbesondere für jegliche Gründe, die einen planmäßigen Ablauf der Abstimmung stören oder verhindern würden.

7) Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit dieser Teilnahmebedingungen im Übrigen nicht berührt. Statt der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige gesetzlich zulässige Regelung, die dem in der unwirksamen Bestimmung zum Ausdruck gekommenen Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für den Fall des Vorliegens einer Regelungslücke in diesen Teilnahmebedingungen